e-challenge 2010: Wer kann teilnehmen?

Die Teilnahme an der e-challenge ist offen für Privatpersonen und Startups, die ein spannendes Ecommerce-Konzept präsentieren können. Dies kann eine Idee sein oder ein konkretes Konzept, dass sich bereits in der Umsetzung befindet. Zur Teilnahme sind genauer berechtigt:

  • Privatpersonen ab 18 Jahren,
  • Startups, die nach dem 1.1.2008 gegründet worden und
  • Unternehmen, die vor dem 1.1.2008 gegründet worden, aber die eigentliche Geschäftsaufnahme nach dem Stichtag erfolgte (vorher bspw. lediglich die Entwicklung stattfand)
  • nicht-deutsche Startups sind zur Teilnahme berechtigt, wenn sie in den deutschen Markt einsteigen wollen (sowohl Werbe- als auch Logistikpaket sind lediglich in Deutschland nutzbar!)

Der Gründungszeitpunkt und ggf. die Geschäftsaufnahme sind nachzuweisen, zum Beispiel durch eine Kopie des Handelsregisterauszugs.

8 Comments

  1. Kann man auch teilnehmen, wenn das Unternehmen erst noch in den nächsten Monaten gegründet wird? Oder muss es sich um ein schon bestehendes Unternehmen handeln bzw. wann ist der letzt mögliche Gründungszeitpunkt?

  2. Viktoria Trosien

    hi wallaby,
    es gibt keinen letztmöglichen Gründungszeitpunkt. Auch wenn du noch nicht gegründet hast, das aber vorhast, bist du willkommen, dich zu bewerben. Beachte aber, dass das Werbe- und Logistikpaket innerhalb von 12 Monaten nach Gewinn genutzt werden müssen. Andernsfalls verfallen sie. Das kannst du auch noch mal auf der Preise-Seite nachlesen.
    Du kannst auch mitmachen, wenn du lediglich eine Idee präsentieren und gar nicht gründen willst. Allerdings würde dir dann ein großer Teil des Gewinnes entgehen, da du das Werbe- und Logistikpaket nicht nutzen kannst.

  3. Hallo, ich bin CTO von http://www.twago.com dem nach einem Jahr bereits größten Vermittlungsportal für digitale Dienstleistungen in Deutschland. Ich frage mich jetzt wie Ihr E-Commerce definiert. Fällt für euch unsere Vermittlungsplattform auch in den Bereich?

  4. Viktoria Trosien

    Hallo Thomas,
    wir orientieren uns an der amerikanischen Definition, die Ecommerce nicht nur auf den Absatz reduziert, sondern unter Ecommerce die vollständig elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse eines Unternehmens versteht.
    Es muss also ein klares Geschäftsmodell auf Basis elektronischer Prozesse/ Medien erkennbar sein. Ein Werbebasiertes Business Modell erfüllt die Voraussetzung allerdings nicht.
    Auf Basis dieser Definition passt twago sehr gut zum Contest.
    Wir sind gespannt auf euer Video!
    Viele Grüße
    Viktoria

  5. Christina Hofer

    Hallo, ich wollte nur kurz nachfragen, ob auch Ideen, die von einem Nicht-Startup Unternehmen entwickelt werden, allerdings zur Gründung eines Startups führen, vorgestellt werden können und zur Teilnahme berechtigt sind?
    Viele Grüße
    Christina Hofer

  6. Viktoria Trosien

    Ja, das ist auch in Ordnung. Dann bitte explizit darauf verweisen, dass eine Ausgründung geplant ist.

  7. Hi, wir sind ein Startup aus Köln, das eine Plattform für mobile Rabatt-Coupons entwickelt hat und seit Ende 2009 deutschlandweit betreibt. Genau genommen sind wir also ein E-Commerce Marketing-Tool. Passt das in die Wettbewerbsregularien?
    Schaut vielleicht mal unter: http://www.coupies.de

    Viele Grüße
    Tom

  8. Viktoria Trosien

    Hallo Tom, ja das passt wunderbar! Wir freuen uns auf euer Video, sendet es bis zum 30.6. ein, um bei der nächsten Auswahlrunde dabei zu sein! :) Viele Grüße Viktoria

Leave a Reply